Hochbaufacharbeiter und Maurer
in der JVA Heinsberg – JB21 und JB22
Ziele und mögliche Abschlüsse:
In Kooperation mit dem Ausbildungsträger Justiz werden die Schüler sowohl fachtheoretisch als auch fachpraktisch ausgebildet.
Ziel ist der erfolgreiche Berufsabschluss als Hochbaufacharbeiter (2 Ausbildungsjahre) bzw. Maurer (3 Ausbildungsjahre).
Die Schüler erhalten bei erfolgreicher Teilnahme am Berufsschulunterricht den Erweiterten Ersten Hauptschulabschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 10).
Aufnahmevoraussetzungen:
Die Schüler benötigen keinen verpflichtenden Schulabschluss. Sie werden vor Beginn der Ausbildung jedoch von den Mitarbeitenden der Justiz auf eine Eignung für diese Ausbildung geprüft.
Dauer:
Die Ausbildungsdauer beträgt 2 Jahre (Hochbaufacharbeiter) bzw. 3 Jahre (Maurer).
Beginn:
Zum Schuljahr
Unterrichtsinhalte:
Berufsbezogener Lernbereich:
Die Schüler werden nach dem Lernfeldkonzept entsprechend in Lernsituationen von den Fachkolleg:innen unterrichtet. Dabei werden die Inhalte entsprechend den Unterrichtsfächern Baustoff- und Baukonstruktionstechnik (BSKT), Bautechnische Kommunikation (BTK), sowie Wirtschafts- und Betriebslehre (WBL) zugeordnet.
Die Ausbildungsjahre schließen jeweils mit der jeweiligen Kammerprüfung (HWK) ab.
1. Ausbildungsjahr Berufliche Grundbildung
LF 1 Einrichten einer Baustelle
LF 2 Erschließen und Gründen eines Bauwerkes
LF 3 Mauern eines einschaligen Baukörpers
LF 4 Herstellen einer Holzkonstruktion
LF 5 Herstellen eines Stahlbetonbauteiles
LF 6 Beschichten und Bekleiden eines Bauteiles
Zwischenprüfung (Handwerkskammer)
2. Ausbildungsjahr Fachbildung im Schwerpunkt Maurerarbeiten
LF 7 Mauern einer einschaligen Wand
LF 8 Mauern einer zweischaligen Wand
LF 9 Herstellen einer Massivdecke
LF 10 Putzen einer Wand
LF 11 Herstellen einer Wand in Trockenbauweise
LF 12 Herstellen von Estrich
Abschlussprüfung (HWK) + Sek I Schulabschluss (Sek I Schulabschluss nur bei Beendigung der Ausbildung und erfüllten Anforderungen)
3. Ausbildungsjahr (nur Maurer)
LF 13 Herstellen einer geraden Treppe
LF 14 Überdecken einer Öffnung mit einem Bogen
LF 15 Herstellen einer Natursteinmauer
LF 16 Mauern besonderer Bauteile
LF 17 Instandsetzen und Sanieren eines Bauteiles
Abschlussprüfung (HWK) + Sek I Schulabschluss
Berufsübergreifender Lernbereich:
Unterrichtsfächer:
- Deutsch / Kommunikation
- Sport / Gesundheitsförderung
- Politik / Gesellschaftslehre
Der Sportunterricht wird von den Sportbeamten der Justizvollzugsanstalt geleitet.
Praxis:
Die Schüler werden in der Ausbildungswerkstatt vom zuständigen Ausbildungsmeister in den entsprechenden Tätigkeiten angeleitet und geschult. Die Unterweisungen finden an drei Werktagen in der Woche statt.
Theorie:
Die Theorie wird von den Lehrenden des Berufskollegs Ernährung-Sozialwesen-Technik des Kreises Heinsberg in Geilenkirchen übernommen. Der Berufsschulunterricht findet in Teilzeitform an 2 Werktagen in der Woche statt. Ein besonderes Augenmerk wird hierbei auf die praktische Umsetzung der erlernten Inhalte im Modell und anschließend in der praktischen Unterweisung in der Ausbildungswerkstatt gelegt.
Unsere Informationsbroschüre über die Arbeit in der JVA finden Sie hier
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