Neue Regelungen ab 02.11.2021

Die Landesregierung hat beschlossen, die Maskenpflicht am festen Sitzplatz für die Schülerinnen und Schüler aller Schulformen ab dem 02.11.2021 aufzuheben. Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske. Das bedeutet bei „Bewegungen“ im Klassenraum gilt weiterhin die Maskenpflicht. Ebenso gilt diese weiterhin im gesamten übrigen Schulgebäude.

Die aktuelle Entwicklung der Pandemie veranlasst uns, das freiwillige durchgehende Tragen einer Maske auch während des Unterrichts zu empfehlen. Dies entspricht der Einschätzung des Gesundheitsamtes im Kreis Heinsberg und vieler anderer Experten.

 

Im Beschluss der Landesregierung wird auch die Quarantäneregelung im Falle einer Infektion im Klassenverband aktualisiert. Weitere Details finden Sie im Mailarchiv auf den Webseiten des Ministeriums (Schulmail vom 28.10.21).

 

 

Für den Gesundheitsschutz aller am Unterricht beteiligten Personen nutzen wir weiterhin unseren Wegeplan, der die Ein- und Ausgänge sowie die Laufrichtung auf den Fluren festlegt. Durch ein „Einbahnstraßenprinzip“ vermeiden wir den Begegnungsverkehr auf den Fluren.

Auch die grundsätzlichen Verhaltensregeln zum Infektionsschutz, die inzwischen allen bekannt sein werden, sind natürlich weiterhin während der Schulzeit einzuhalten. Insbesondere ist ein Mindestabstand von 1,5 m von anderen Personen, auch von den Mitschülerinnen und Mitschülern, zu jedem Zeitpunkt einzuhalten. Für Niesen oder Husten wird unbedingt nur die Armbeuge genutzt. Unsere Aufsichten werden die Schülerinnen und Schüler soweit notwendig an diese Verhaltensweisen erinnern.

Alle wichtigen Informationen, Downloads und Links haben wir auf unserer Corona-Seite für Sie zusammengefasst.

Viele Rückmeldungen bestätigen unsere Konzeption und geben den Schülerinnen und Schülern Sicherheit für ein erfolgreiches Lernen in der Schule.