Deutschlandticket für das Schuljahr 2024/25

Deutschlandticket für das Schuljahr 24/25 jetzt beim Kreis Heinsberg beantragen!

Für das Kalenderjahr 2024 steht nun fest, dass der Kreis Heinsberg weiterhin für alle Schülerinnen und Schüler, die in NRW wohnen und eine Schule in Trägerschaft des Kreises besuchen, das Deutschlandticket (teil-)finanziert. Das Ticket gilt vom 01.08.24 bis zum 31.12.24 an allen Tagen rund um die Uhr im gesamten Nahverkehr in ganz Deutschland – auch während der Schulferien. Sofern ein Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten für den ÖPNV besteht, d.h. die Entfernung  vom Wohnort zur Schule oder zur Praktikumsstelle mehr als 5 km beträgt, muss kein Eigenanteil bezahlt werden. Besteht der Anspruch nicht, kann das Ticket dennoch zum vergünstigten Selbstzahlerpreis von 29 € über den Kreis erworben werden.

Damit erhalten auch unsere Schüler:innen des Berufskollegs EST das Deutschlandticket! Sofern Sie in diesem UND im nächsten Schuljahr den selben Bildungsgang unseres Berufskollegs besuchen, brauchen Sie keinen neuen Antrag für das kommende Schuljahr zu stellen.

 

Mehr Informationen finden Sie im Merkblatt des Kreises Heinsberg:

Sofern Sie einen Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten haben, können Sie das Ticket für das nächste Schuljahr ab sofort online im Serviceportal des Kreises Heinsberg beantragen: „Serviceportal Schülerfahrkosten“

 

Weitere Informationen insbesondere zur möglichen Fortführung in 2025 finden Sie demnächst auch auf diesen Serviceseiten des Kreises Heinsberg.

Da die Bearbeitungszeit aufgrund der Vielzahl der Anträge vermutlich relativ hoch sein wird, empfehlen wir den Antrag möglichst bald zu stellen.

Sofern Sie bereits im letzten Schuljahr eine Chipkarte erhalten haben, kann diese auch im nächsten Schuljahr – dann aber mit einen neu aufgespielten Deutschlandticket – weiterhin genutzt werden.  Sie erhalten vom Kreis Heinsberg nach Genehmigung des Antrags eine Anleitung zum Aufspielen des Deutschlandtickets auf Ihre Chipkarte.

Sofern Sie das Ticket als Selbstzahler (Entfernung unter 5 km) erwerben wollen, können Sie dies ebenfalls im  „Serviceportal Schülerfahrkosten“ beantragen.

 

Wir freuen uns über diese erweiterte Mobilität für unsere Schüler:innen!