Suchtvereinbarung
Die Suchtvereinbarung ist als eine Hilfestellung für betroffene Schülerinnen und Schüler, sowie Lehrerinnen und Lehrer des Berufskollegs gedacht.
Sie dient im Wesentlichen der Abklärung von Ursachen einer Verhaltensänderung bzw. Verhaltensauffälligkeit und zielt auf die Entwicklung eines positiven Verhaltens ab.
Unter Suchtmitteln verstehen wir in diesem Zusammenhang:
- Alkohol
- illegale Drogen
Durch eine solche Vereinbarung wird allen Beteiligten deutlich, dass eine Verhaltensänderung gewünscht und notwendig ist und im Einzelfall zu einer effektiven Vermittlung von Hilfsangeboten führen kann.
Eine Suchtvereinbarung bietet die Möglichkeit, für alle Beteiligten Sicherheit auf der praktischen Ebene zu entwickeln.
In einem Stufenmodell werden zwischen den zuvor benannten Kooperationspartnern Anforderungen, Angebote und Konsequenzen besprochen und dokumentiert.
Wem nützt die Suchtvereinbarung?
Schülerinnen und Schüler gewinnen mehr Klarheit über das, was sie erwartet, wenn sie Suchtmittel konsumieren und dadurch in der Schule auffällig werden. Sie können sich leichter entscheiden, wie sie sich verhalten wollen. Dadurch wird die Transparenz des Zusammenhangs von Verhalten und Konsequenz und somit die Selbstverantwortlichkeit gefördert.
Suchtgefährdete Schülerinnen und Schüler erfahren Förderung in Richtung Beratung und Therapie, da sie im Stufenmodell mehrfach Gesprächsangebote bekommen und aufgefordert werden Hilfe anzunehmen, um weitere Konsequenzen vermeiden zu können.
Lehrerinnen und Lehrer gewinnen mehr Handlungssicherheit und Klarheit über die zu erledigenden Aufgaben. Sie können sich auf die Struktur der Suchtvereinbarung berufen und im Einzelfall die verschiedenen Stufen „abarbeiten“. Die Gefahr eines unprofessionellen Umgangs mit (sucht-bezogenen) Verhaltensauffälligkeiten, wie z.B. eine zu verharmlosende oder zu harte Reaktion, wird minimiert. Verantwortung wird an die Schüler zurückgegeben.
Die Zusammenarbeit aller beteiligten Lehrer und anderer Beteiligter wird geregelt und dadurch erleichtert und gefördert.
Eltern bzw. Erziehungsberechtigte können sich sicher sein, dass bei (suchtbezogenen) Verhaltensauffälligkeiten sowohl der Schutz der Mitschüler und Mitschülerinnen, als auch die Vermittlung von Hilfsangeboten und Unterstützung im Mittelpunkt stehen. Ihre auffällig gewordenen Kinder werden gefordert und gefördert. Vorfälle werden nicht ignoriert, sondern bearbeitet. Dies ermög-licht auch, dass Eltern auffällig gewordener Schüler von der Schule gezielt angesprochen werden. Ziel hierbei ist die Unterstützung der Familie und gegebenenfalls die Beratung über Hilfsangebote, die über den Rahmen der Schule hinausgehen, z.B. Familienberatungsstellen, Drogenberatungsstellen oder die Jugendhilfe.
Das nichtlehrende Personal wird in die Mitverantwortung eingebunden. Durch die klare Aufgabenverteilung innerhalb des Stufenmodells werden alle von langwierigen Zuständigkeitsdiskussio-nen entlastet.
Diese Suchtvereinbarung wurde von folgenden Kooperationspartnern erarbeitet:
- Gesundheitsamt Geilenkirchen
- Suchtberatungsstelle, Frau Tiebel
- AOK Rheinland, Herr Poschen
- Kommissariat Vorbeugung, Herr Mathieu
- Arbeitsgruppe „Suchtprävention“ des Berufskollegs EST Geilenkirchen
An dem Prozess der Weiterentwicklung sind folgende Personen/Gruppen beteiligt:
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